Allgemeine Geschäftsbedingungen des Niederländischen Verbands der Übersetzungsunternehmen (VViN)

Begriffsbestimmung

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter dem Begriff „Übersetzungsunternehmen“ Folgendes verstanden: Translationwork.eu, Teil von Translingua t.t.i. BV, mit Sitz in Aert van Nesstraat 45, Unit 7.10, 3012 CA in Rotterdam, Niederlande

Artikel 1 – Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Rechtsverhältnis zwischen dem Übersetzungsunternehmen und dem Auftraggeber unter Ausschluss der vom Auftraggeber angewandten (allgemeinen) Geschäftsbedingungen, es sei denn, das Übersetzungsunternehmen stimmt der Anwendbarkeit solcher Bedingungen schriftlich zu.

Artikel 2 - Angebote und Zustandekommen des Vertrags

2.1 Allgemeine Angebote und Kostenvoranschläge des Übersetzungsunternehmens sind freibleibend.

2.2 Das Übersetzungsunternehmen kann die angegebenen Preise und Lieferbedingungen jederzeit widerrufen, wenn es nicht die Möglichkeit hatte, den gesamten zu übersetzenden oder zu korrigierenden Text vor der Angebotserstellung einzusehen. Die mündliche oder schriftliche Annahme des vom Übersetzungsunternehmen unterbreiteten Angebots durch den Auftraggeber oder - falls das Übersetzungsunternehmen kein Angebot unterbreitet hat - die schriftliche Bestätigung der Auftragserteilung durch das Übersetzungsunternehmen begründen einen Vertrag.

2.3 Das Übersetzungsunternehmen kann jede natürliche oder juristische Person, die dem Übersetzungsunternehmen einen Auftrag erteilt hat, als seinen Auftraggeber betrachten, es sei denn, diese natürliche oder juristische Person gibt ausdrücklich an, dass sie im Auftrag, im Namen und auf Rechnung eines Dritten handelt, dessen Name und Adresse dem Übersetzungsunternehmen gleichzeitig mitgeteilt wurde.

2.4 Vereinbarungen mit und Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern des Übersetzungsunternehmens sind unverbindlich, es sei denn, diese Vereinbarungen und Zusagen werden vom Übersetzungsunternehmen schriftlich bestätigt.

2.5 Begründete Zweifel des Übersetzungsunternehmens an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen das Übersetzungsunternehmen, vom Auftraggeber eine hinreichende Sicherheitsleistung zu verlangen, bevor das Übersetzungsunternehmen mit der Ausführung des Auftrags beginnt oder fortfährt.

Artikel 3 - Änderung und Stornierung von Aufträgen

3.1 Wesentliche Änderungen, die der Auftraggeber nach Vertragsabschluss an einem Auftrag vornimmt, berechtigen das Übersetzungsunternehmen entweder zur Änderung des Liefertermins und/oder des angegebenen Preises oder zur Ablehnung der Ausführung des gesamten Auftrags. Im letzteren Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, für die bereits geleistete Übersetzungsarbeit zu zahlen, und die Bestimmungen von Artikel 3.3 gelten entsprechend.

3.2 Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist das Übersetzungsunternehmen berechtigt, die Zahlung für bereits ausgeführte Übersetzungsarbeiten im Rahmen dieses Auftrags sowie eine Entschädigung für die für den restlichen Auftrag durchgeführten Recherchen auf Stundenbasis zu fordern. Das Übersetzungsunternehmen stellt dem Auftraggeber auf Verlangen die bereits ausgeführten Übersetzungsarbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität.

3.3 Sollte das Übersetzungsunternehmen Zeit für die Ausführung des stornierten Auftrags reserviert haben, kann es dem Auftraggeber 50 % des Honorars für den nicht ausgeführten Teil der Arbeit in Rechnung stellen.

Artikel 4 - Ausführung von Aufträgen und Geheimhaltung

4.1 Das Übersetzungsunternehmen führt den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen aus und wendet das entsprechende Fachwissen an, um den vom Auftraggeber angegebenen Zweck der vom Übersetzungsunternehmen zu übersetzenden oder zu korrigierenden Texte zu erfüllen.

4.2 Das Übersetzungsunternehmen verpflichtet sich, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln, soweit dies im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags möglich ist, und verpflichtet seine Mitarbeiter, dies ebenfalls zu tun. Das Übersetzungsunternehmen haftet jedoch nicht für die Verletzung der Vertraulichkeit durch seine Mitarbeiter, wenn das Übersetzungsunternehmen glaubhaft machen kann, dass es diese Verletzung nicht verhindern konnte.

4.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Übersetzungsunternehmen berechtigt, Dritte mit der (vollständigen oder teilweisen) Ausführung des Auftrags zu beauftragen, unbeschadet der Verantwortung des Übersetzungsunternehmens, alle Informationen streng vertraulich zu behandeln und den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Das Übersetzungsunternehmen verlangt von diesen Dritten, alle Informationen streng vertraulich zu behandeln. Das Übersetzungsunternehmen haftet jedoch nicht für die Verletzung der Vertraulichkeit durch diese Dritten, wenn es glaubhaft machen kann, dass es nicht in der Lage war, eine solche Verletzung zu verhindern.

4.4 Der Auftraggeber kommt dem etwaigen Verlangen des Übersetzungsunternehmens nach inhaltlichen Erläuterungen über den zu übersetzenden Text und/oder nach der Bereitstellung von Dokumentation und Terminologielisten – sofern verfügbar - so weit wie möglich nach. Die Übermittlung dieser Informationen und Dokumente erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Artikel 5 – Liefertermin und Lieferzeitpunkt

5.1 Ein vereinbarter Liefertermin stellt niemals eine strenge Terminvorgabe dar, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Das Übersetzungsunternehmen wird den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen, wenn es feststellt oder erwartet, dass es die Übersetzung nicht rechtzeitig liefern kann.

5.2 Wenn ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde und das Übersetzungsunternehmen diesen Termin aus anderen als von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht einhält und es dem Auftraggeber nicht zugemutet werden kann, länger auf die Lieferung zu warten, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen. In diesem Fall ist das Übersetzungsunternehmen zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet. Eine solche Kündigung lässt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers für einen bereits ausgeführten Teil des Auftrags unberührt.

5.3 Die Lieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands als erfolgt. Als Zeitpunkt des Versands gilt der Zeitpunkt, zu dem der Text zur Post gegeben, einem Kurier übergeben oder - bei elektronischer Übermittlung (per Fax, E-Mail, Modem, FTP usw.) - der Zeitpunkt, zu dem das Medium die Übermittlung abgeschlossen hat.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung durch das Übersetzungsunternehmen alles zu tun, was vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, um eine rechtzeitige Lieferung durch das Übersetzungsunternehmen zu ermöglichen.

5.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Ausführung der Lieferung gemäß dem Vertrag mit dem Übersetzungsunternehmen in vollem Umfang mitzuwirken. Der Auftraggeber ist außerdem in Verzug, ohne dass es diesbezüglich einer weiteren Aufforderung bedarf, wenn er die Annahme der gelieferten Leistung verweigert; in diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 6.5 sinngemäß.

Artikel 6 - Gebühr und Zahlung

6.1 Die Gebühr wird grundsätzlich auf der Grundlage eines vom Übersetzungsunternehmen festgelegten Wort- oder Stundensatzes berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Zusätzlich zur Gebühr kann das Übersetzungsunternehmen dem Auftraggeber alle Auslagen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags in Rechnung stellen. Für jeden Auftrag kann eine Mindestgebühr für jede Sprachkombination erhoben werden.

6.2 Der vom Übersetzungsunternehmen angegebene Preis für die Ausführung des Auftrags gilt nur für die Ausführung gemäß den vereinbarten Anforderungen.

6.3 Das Übersetzungsunternehmen ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn der Auftraggeber einen Text liefert, der einen außergewöhnlich hohen Aufwand erfordert, oder wenn er undeutliche Kopien oder inkompatible Computersoftware oder Dateien liefert, die mehr Arbeit erfordern oder mehr Kosten verursachen, als das Übersetzungsunternehmen bei Vertragsabschluss vernünftigerweise hätte vorhersehen können. Die obige Aufzählung ist nicht abschließend.

6.4 Alle Beträge sind exklusive Mehrwertsteuer angegeben.

6.5 Rechnungen müssen spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum (oder innerhalb einer anderen vom Übersetzungsunternehmen schriftlich gesetzten Frist) ohne Skonto, Aufschub oder Verrechnung in der auf der Rechnung angegebenen Währung bezahlt werden. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum, ist der Auftraggeber sofort und ohne Mahnung in Verzug und schuldet die gesetzlichen Zinsen auf den Rechnungsbetrag nebst zwei Prozentpunkten ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der vollständigen Zahlung.

6.6 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist das Übersetzungsunternehmen berechtigt, außergerichtliche Inkassokosten gemäß der niederländischen Verordnung über außergerichtliche Inkassokosten (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten) zu berechnen.

Artikel 7 - Reklamationen und Streitigkeiten

7.1 Der Auftraggeber muss dem Übersetzungsunternehmen eventuelle Reklamationen bezüglich des gelieferten Produkts so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Werktagen nach der Lieferung, schriftlich mitteilen. Das Vorbringen einer Reklamation entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

7.2 Stellt der Auftraggeber die Richtigkeit einzelner Passagen der Übersetzung in Frage und bittet er das Übersetzungsunternehmen um eine Stellungnahme, und kann das Übersetzungsunternehmen nachträglich glaubhaft machen, dass die vorgelegten Übersetzungen nicht fehlerhaft sind, so ist das Übersetzungsunternehmen berechtigt, dem Auftraggeber den zusätzlichen Zeitaufwand und die sonstigen in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

7.3 Wenn der Auftraggeber innerhalb der in Artikel 7.1 genannten Frist keine Reklamation vorbringt, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber das gelieferte Produkt vollständig akzeptiert hat, und Reklamationen werden nur dann bearbeitet, wenn das Übersetzungsunternehmen dies aus eigenen Gründen für wünschenswert hält. Änderungen, die das Übersetzungsunternehmen auf Wunsch des Auftraggebers an einem Teil des übersetzten oder korrigierten Textes vornimmt, stellen in keiner Weise ein Anerkenntnis des Übersetzungsunternehmens dar, eine mangelhafte Leistung erbracht zu haben.

7.4 Im Falle einer berechtigten Reklamation ist dem Übersetzungsunternehmen eine angemessene Frist einzuräumen, um das gelieferte Produkt zu verbessern oder zu ersetzen. Ist das Übersetzungsunternehmen vernünftigerweise nicht in der Lage, die geforderte Verbesserung oder den Ersatz vorzunehmen, kann es einen Preisnachlass gewähren.

7.5 Wenn der Auftraggeber und das Übersetzungsunternehmen nicht in der Lage sind, die Beschwerde innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu lösen, können sie den Streitfall innerhalb von zwei Monaten an den VViN-Schlichtungsausschuss weiterleiten, sobald sich abzeichnet, dass keine Lösung zu erwarten ist. Die Streitigkeit wird dann von einem Schiedsausschuss nach der VViN-Streitbeilegungsordnung (Geschillenreglement VViN) geschlichtet. Wünscht der Auftraggeber eine Streitbeilegung auf der Grundlage dieser Streitbeilegungsordnung, so ist das Übersetzungsunternehmen verpflichtet, an diesem Verfahren mitzuwirken. Die Entscheidung des Schlichtungsausschusses ist für beide Parteien bindend.

7.6 Das Reklamationsrecht des Auftraggebers erlischt, wenn der Auftraggeber den beanstandeten Teil des Produkts selbst bearbeitet hat oder andere mit der Bearbeitung beauftragt hat, unabhängig davon, ob der Auftraggeber das Produkt anschließend an einen Dritten geliefert hat oder nicht.

Artikel 8 - Haftung und Schadloshaltung

8.1 Das Übersetzungsunternehmen haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für Schäden, die die direkte und nachweisbare Folge eines dem Übersetzungsunternehmen zuzurechnenden Fehlers sind. Das Übersetzungsunternehmen haftet in keinem Fall für andere Arten von Schäden, wie z.B. indirekte Schäden, Folgeschäden, kommerzielle Schäden, Verzögerungsschäden oder entgangenen Gewinn.

8.2 Die Haftung des Übersetzungsunternehmens ist in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer des bereits in Rechnung gestellten und/oder gelieferten Teils des betreffenden Auftrags beschränkt. Darüber hinaus ist die Haftung des Übersetzungsunternehmens in jedem Fall auf 45.000 EUR pro Ereignis oder pro Folge von zusammenhängenden Ereignissen beschränkt.

8.3 Eine etwaige Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Textes entbindet das Übersetzungsunternehmen von jeglicher Haftung.

8.4 Die Prüfung, ob von einem zu übersetzenden oder zu korrigierenden Text bzw. von der vom Übersetzungsunternehmen gelieferten Übersetzung oder korrigierten Fassung eines solchen Textes oder von deren Verwendung bestimmte Risiken für Personenschäden ausgehen, erfolgt ausschließlich auf Risiko und Kosten des Auftraggebers.

8.5 Das Übersetzungsunternehmen haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Dokumenten, Informationen oder Datenträgern, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellt werden. Das Übersetzungsunternehmen haftet ferner nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch den Einsatz von Informationstechnologie und Telekommunikationsmitteln oder durch den Transport oder die Übermittlung von Daten oder Datenträgern oder durch das Vorhandensein von Computerviren in den vom Übersetzungsunternehmen gelieferten Dateien oder Datenträgern entstehen.

8.6 Der Auftraggeber stellt das Übersetzungsunternehmen von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verwendung des gelieferten Produkts ergeben.

8.7 Der Auftraggeber stellt das Übersetzungsunternehmen auch von allen Ansprüchen Dritter wegen angeblicher Verletzung von Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags frei.

Artikel 9 - Auflösung und höhere Gewalt

9.1 Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, wenn der Auftraggeber für zahlungsunfähig oder insolvent erklärt wird oder wenn ein Antrag auf Konkurs des Auftraggebers gestellt wird, wenn der Auftraggeber einen Zahlungsaufschub beantragt oder erhält, wenn ein Umschuldungsverfahren für natürliche Personen für den Auftraggeber eingeleitet wird oder wenn das Unternehmen oder der Betrieb des Auftraggebers liquidiert wird, hat das Übersetzungsunternehmen das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein. Das Übersetzungsunternehmen kann in diesem Fall die sofortige Zahlung aller fälligen Beträge verlangen.

9.2 Ist das Übersetzungsunternehmen aufgrund von Umständen, die außerhalb seines Einflussbereichs und Risikos liegen, nicht in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen, ist das Übersetzungsunternehmen berechtigt, den Vertrag ohne Verpflichtung zum Schadensersatz aufzulösen. Zu diesen Umständen (höhere Gewalt) gehören unter anderem: Feuer, Unfälle, Krankheit, Streiks, Aufruhr, Krieg, terroristische Anschläge, Transportbeschränkungen und -verspätungen, staatliche Maßnahmen, Unterbrechung der Dienste von Internetanbietern, Fahrlässigkeit seitens der Lieferanten oder andere Umstände, die sich der Kontrolle des Übersetzungsunternehmens entziehen.

9.3 Wenn das Übersetzungsunternehmen aufgrund höherer Gewalt gezwungen ist, die weitere Ausführung des Auftrags zu unterbrechen, behält es den Anspruch auf die Bezahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten sowie auf den Ersatz der entstandenen Kosten und Auslagen.

Artikel 10 - Urheberrecht

10.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gehen die Urheberrechte an den vom Übersetzungsunternehmen angefertigten Übersetzungen zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, an dem dieser alle seine finanziellen und sonstigen Verpflichtungen gegenüber dem Übersetzungsunternehmen in Bezug auf den jeweiligen Auftrag vollständig erfüllt hat.

10.2 Übersetzungsspeicher können als Hilfsmittel bei der Erstellung von Übersetzungen verwendet werden. Das Übersetzungsunternehmen garantiert, dass keine vertraulichen Informationen wiedergegeben werden, wenn Teile des Ausgangstextes im Übersetzungsspeicher gespeichert und wiederverwendet werden. Soweit sich aus der Nutzung des Übersetzungsspeichers Rechte, wie z.B. Urheber- oder Datenbankrechte, ergeben, stehen diese, soweit nicht anders vereinbart, dem Übersetzungsunternehmen zu.

Artikel 11 - Anwendbares Recht

11.1 Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzungsunternehmen unterliegen dem niederländischen Recht.

11.2 Alle Streitigkeiten, für die der VViN-Schlichtungsausschuss gemäß Artikel 7.5 keine verbindliche Entscheidung getroffen hat, sind dem zuständigen Gericht am Sitz des Übersetzungsunternehmens vorzulegen.

Artikel 12 - Datenschutzklausel

12.1 Allgemeines

  • a. Das Übersetzungsunternehmen arbeitet in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sammelt nur die personenbezogenen Daten, für deren Verarbeitung es eine Grundlage hat.
  • b. Bevor der Auftraggeber einen Übersetzungsauftrag erteilt, verarbeitet das Übersetzungsunternehmen nur die personenbezogenen Daten, die für die Erstellung eines Angebots erforderlich sind.
  • c. Spätestens im Angebot wird der Auftraggeber aufgefordert, den Übersetzungsauftrag in eine der folgenden Kategorien einzuordnen:  

    Kategorie 1: hohes Risiko
    Typ : Der Auftrag betrifft äußerst sensible personenbezogene Daten, wie z. B. strafrechtlich relevante oder medizinische Daten.
    Gruppe : beschränkt auf den eigentlichen Übersetzer und eine Person innerhalb des Übersetzungsunternehmens.
    Schutzmaßnahmen :- extrem eingeschränkte Zugriffsrechte - die Speicherung erfolgt unter anonymer Bezeichnung oder Pseudonymen.
    - Einhaltung strenger Aufbewahrungsfristen - Verarbeitung ausschließlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
    Kategorie 2: durchschnittliches Risiko
    Typ : Der Auftrag enthält personenbezogene Daten sensibler Art, die nach dem Gesetz als besondere personenbezogene Daten gelten, mit Ausnahme medizinischer Daten, oder sich auf eine bekannte Person oder eine Person oder einen Streitfall beziehen, der in der Gesellschaft zu Bestürzung führen könnte.
    Gruppe : auf eine kleine Gruppe von nicht mehr als 5 Personen beschränkt, die alle auf einer Need-to-know-Basis arbeiten.
    Schutzmaßnahmen : - Eingeschränkte Zugriffsrechte - die Speicherung unter Verwendung anonymer Bezeichnungen oder Pseudonyme ist nicht obligatorisch, aber erlaubt.
    - Einhaltung der Aufbewahrungsfrist - Verarbeitung ausschließlich innerhalb des EWR und der Länder mit einer Angemessenheitsentscheidung

    Kategorie 3: normales Risiko
    Typ : Der Auftrag enthält personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Wohnort.
    Gruppe : beschränkt auf eine Gruppe innerhalb des Übersetzungsunternehmens und den eigentlichen Übersetzer.
    Schutzmaßnahmen : - Zugriffsrechte intern nicht gesichert - Speicherung erfolgt normal
    - Einhaltung der Aufbewahrungsfrist - Verarbeitung kann im Rahmen der DSGVO weltweit erfolgen

  • d. Die Kosten des Übersetzungsauftrags hängen zum Teil von den Entscheidungen ab, die der Kunde im Voraus getroffen hat - dazu gehören unter anderem
    • i. die Kategorisierung;
    • ii. der Wunsch, die personenbezogenen Daten unter anonymisierter Bezeichnung oder Pseudonym speichern zu lassen;
    • ii. abweichende Aufbewahrungsfristen;
    • iv. die Rückgabe oder Vernichtung von personenbezogenen Daten. 
  • e. Das Übersetzungsunternehmen stellt durch kontinuierliche Schulungen sicher, dass seine Mitarbeiter mit dem DSGVO-konformen Umgang mit personenbezogenen Daten vertraut sind. Das Übersetzungsunternehmen hat außerdem strenge Vertraulichkeitsanforderungen und Geldbußen in die Verträge mit den Mitarbeitern aufgenommen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten
  • f. Das Übersetzungsunternehmen stellt ferner sicher, dass es die geeigneten technischen Maßnahmen ergreift und auf dem neuesten Stand hält, um personenbezogene Daten angemessen zu schützen.
  • g. Das Übersetzungsunternehmen überwacht die von ihm beauftragten Dritten auf die Einhaltung der DSGVO und setzt auf Wunsch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen ein, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
  • h. Das Übersetzungsunternehmen gibt keine personenbezogenen Daten an ausländische Parteien weiter, es sei denn, es ist gesetzlich dazu verpflichtet oder der Auftraggeber erteilt die Erlaubnis, einen Übersetzungsauftrag im Ausland ausführen zu lassen.
  • i. Auftraggeber können ihre Rechte gemäß der DSGVO über das Datenschutz-Antragsformular ausüben. Das Übersetzungsunternehmen bemüht sich, jeden Antrag innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten.

12.2 Datenschutzverletzung

Sollten trotz aller Sorgfalt des Übersetzungsunternehmens personenbezogene Daten verloren gehen oder von Unbefugten eingesehen werden (Datenschutzverletzung), so wird das Übersetzungsunternehmen den Auftraggeber hiervon unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Frist, in Kenntnis setzen.

Das Übersetzungsunternehmen unternimmt angemessene Anstrengungen, um den aus der Datenschutzverletzung resultierenden Schaden zu minimieren und so weit wie möglich rückgängig zu machen.

Auf Wunsch unterstützt das Übersetzungsunternehmen den Auftraggeber bei der Meldung einer Datenschutzverletzung an die niederländische Datenschutzbehörde und ggf. an die betroffenen Personen.

Eine Datenschutzverletzung entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Übersetzungsunternehmen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen oder glaubhaft machen, dass seitens des Übersetzungsunternehmens grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat.

12.3 Aufbewahrungsfristen

Das Übersetzungsunternehmen bewahrt personenbezogene Daten nicht länger auf, als es für die Ausführung des zwischen den Parteien vereinbarten Übersetzungsauftrags erforderlich ist, es sei denn,

  1. der Kunde gestattet eine längere Aufbewahrungsfrist;
  2. gesetzliche Bestimmungen verlangen vom Übersetzungsunternehmen eine längere Aufbewahrungsfrist.

Artikel 13 - Hinterlegung und Registrierung

13.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Handelskammer Utrecht unter der Nummer 40482690 hinterlegt.

13.2 Der Verband der Übersetzungsbüros (VViN) ist im Vereinsregister der Handelskammer Utrecht unter der Nummer 40482690 eingetragen.

Der niederländische Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Vorrang vor Versionen in anderen Sprachen.

Eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf erstes Anfordern jederzeit kostenlos zur Verfügung gestellt.